Kurt Schelter

Rechtsgebiete

Europarecht

Das Europarecht ist überstaatliches Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild „des begrifflichen Daches für mehrere rechtliche Ordnungen (Internationale Organisationen), die vielfältig miteinander verflochten sind“, und „zeitgeschichtlich/politisch ihrerseits – ebenso wie EG/EU – Bestandteil des europäischen Einigungswerkes sind“

Recht der Europäischen Union

Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist.


Zum Beitrag über die „Soziale Dimension“ Europas

Staatsrecht

Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte).


Der folgende Beitrag befaßt sich mit einem verfassungsrechtlichen Problem, das bis heute nicht grundrechtskonform gelöst ist. Jetzt lesen

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.

Kirchenrecht

Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht der Religionsgemeinschaften. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Religionsangehörigen untereinander.

Davon zu unterscheiden ist das Staatskirchenrecht. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum Kirchenrecht um – von der Warte der Religionsgemeinschaft her – fremd gesetztes Recht und regelt die Rechtsbeziehung der Religionsgemeinschaft zum Staat. Demgemäß beschränkt sich das Staatskirchenrecht entgegen dem Wortlaut nicht auf Kirchen, sondern erstreckt sich auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Geltungsbereich des jeweiligen Staatskirchenrechtes.


Sowohl zum Kirchenrecht wie zum Staatskirchenrecht gehören Staatskirchenverträge (Konkordate bzw. Kirchenverträge) bzw. analoge Vereinbarungen mit anderen Religionsgemeinschaften.


Der folgende Beitrag befaßt sich mit den Äußerungen der beiden christlichen Kirchen zur Wirtschafts- und Finanzkrise 2008.

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist.


Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. Das Sozialrecht wurde in Deutschland maßgeblich von Hans F. Zacher als wissenschaftliches Fach mitbegründet.


Geschichte des Sozialrechts kennenlernen

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